Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04   

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https://dejure.org/2005,23435
OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14.06.2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 14. Juni 2005 - 2 BJs 85/01 - 2 StE 4/02 - 5 - IV - 1/04, 2 BJs 85/01, 2 StE 4/02 - 5, IV - 1/04 (https://dejure.org/2005,23435)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Judicialis

    VN-Anti-Folter-Übk. Art. 15; ; StPO § 136a; ; StPO § 69 Abs. 3; ; StPO § 251 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhebungs- und Verwertungsverbot von durch Folter erpresster Aussagen - voller Nachweis der das Beweisverbot begründenden Umstände auch bei schwieriger Beweislage - zulässige Verlesung zusammengefasster Aussagen der von US-Regierung an unbekannten Orten gefangen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ac.uk PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Der Anti-Terror-Kampf der USA und die Grundrechte (PD Stefan Talmon)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.07.1998 - 5 StR 302/97

    Verwertbarkeit von selbstbelastenden Angaben gegenüber einer Privatperson in

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01
    Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu einer in Ausnahmefällen gebotenen entsprechenden Anwendung des § 136a StPO, wenn Privatpersonen unzulässige Vernehmungsmethoden anwenden (vgl. für viele BGH NStZ 1999, 147 ff), sind nach Auffassung des Senates auch dann anwendbar, wenn Angehörige fremder Staaten sich solcher Vernehmungsmethoden bedienen.
  • BVerfG, 31.05.1994 - 2 BvR 1193/93

    Auslieferung bei Gefahr menschenunwürdiger Behandlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 14.06.2005 - 2 BJs 85/01
    Art. 15 ist in Tatbestand und Rechtsfolge hinreichend bestimmt und damit seinem Inhalt nach geeignet, ebenso wie eine innerstaatliche Norm Rechtswirkungen auszulösen (vgl. BVerfG NStZ 1994, 492 f).
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